Glossar

Fuß

Das alte Rechnungsmaß des Orgelbauers ist der Fuß (etwa 30 cm, wobei die genauen Maße bei den Theoretikern voneinander abweichen). Die Höhenlage der Stimmen wird seit dem Mittelalter in Fuß angegegeben, wobei das große C einer Stimme von normaler Höhe schlichtweg mit 8 Fuß Lönge angenommen und die Stimme demnach als 8-füßig bezeichnet wird. Die vierfüßige Stimme liegt dann eine Oktave höher, die zweifüßige zwei Oktaven höher, und so entspricht der jedesmaligen Erhöhung um eine Oktav die nächste Hälfte der vorhergehenden Fußzahl. Umgekehrt entspricht jede Verdopplng der Fußzahl der Vertiefung um eine Okatve. Es ist also 16 Fuß eine Oktave unter Normal, 32 Fuß zwei Oktaven unter Normal. Die auf den Registerköpfen angegebenen Maße beziehen sich immer auf die Tonhöhen, die nur bei offenen Stimmen auch mit der realen Länge des Pfeifenkörpers übereinstimmt; Gedackte, also oben geschlossene Pfeifen, klingen eine Oktave tiefer als es ihrer wirklichen Pfeifenlänge entspricht.

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